Genossenschaftslehre

Genossenschaftslehre
wissenschaftliche Disziplin und Prüfungsfach an deutschsprachigen Hochschulen. Oft traditionell auch als Genossenschaftswesen bezeichnet. Als Sondergebiet konzentriert sich die G. auf die Organisation der Genossenschaftsunternehmung unter Anwendung von Methoden der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre; auch interdisziplinäre Betrachtung unter Einschluss der Rechtswissenschaft und der Soziologie. Heute überwiegen entscheidungsorientierte und kooperationstheoretische vor historischen Forschungsansätzen.
- Forschung und Lehre an den Genossenschaftsinstituten verschiedener Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultäten/Fachbereiche. Erstes Genossenschaftsseminar 1911 an der Universität Halle/Wittenberg; 1926 Seminar für Genossenschaftswesen an der Universität zu Köln, 1947 Institut an der Universität Marburg und interdisziplinäres Universitätsinstitut Münster. Weitere Lehr- und Forschungsstätten: Erlangen-Nürnberg, Gießen, Hamburg, Hohenheim, Wien, Potsdam, Halle, Nürtingen. Durch die Arbeitsgemeinschaft genossenschaftswissenschaftlicher Institute (AGI), einer gemeinsamen Einrichtung aller Forschungsinstitute, werden wissenschaftliche Aktivitäten initiiert und durch die Herausgabe der „Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen (ZfgG)“ Informationen gegeben und durchaus auch kritische Analysen der Genossenschaftsentwicklung angestellt.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Genossenschaftslehre — Otto von Gierke Otto Friedrich von Gierke (* 11. Januar 1841 in Stettin als Otto Friedrich Gierke; † 10. Oktober 1921 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Rechtshistoriker und Politiker. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Carl Georg Christoph Beseler — (* 2. November 1809 in Rödemis, heutiges Husum; † 28. August 1888 in Bad Harzburg), königlich preußischer Geheimer Justizrat, war ein preußischer Jurist und Politiker, Mitglied des Preußischen Herrenhauses. Inhaltsverzeichnis 1 Familie …   Deutsch Wikipedia

  • Georg Beseler — Karl Georg Christoph Beseler im Jahre 1846 (Carl) Georg (Christoph) Beseler (* 2. November 1809 in Rödemis[1]; † 28. August 1888 in Harzburg) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer, preußischer P …   Deutsch Wikipedia

  • Obrigkeitsstaat — bezeichnet ein Staatsmodell,[1] das ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie auf monokratische Staaten angewendet wurde.[2] In diesem Verständnis wird ein Staat dann als Obrigkeitsstaat charakterisiert, wenn die öffentlichen Angelegenheiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Pluralismus — Plu|ra|lịs|mus 〈m.; ; unz.〉 1. philosophische Lehre, nach der die Wirklichkeit aus vielen selbstständigen Wesen besteht, die insgesamt keine Einheit bilden; Ggs Monismus 2. Auffassung, dass der Staat aus vielen Macht bzw. Interessengruppen… …   Universal-Lexikon

  • deutsches Recht — deutsches Recht,   das auf germanischer Grundlage erwachsene Recht der deutschsprachigen Länder, ein Tochterrecht des germanischen Rechts und als solches im Gegensatz zum rezipierten römischen Recht stehend, nicht gleichzusetzen mit der… …   Universal-Lexikon

  • Genossenschaftswesen — einerseits die allgemeine Bezeichnung der wissenschaftlichen Disziplin mit dem Erfahrungsobjekt der Genossenschaftsunternehmung in Forschung und Lehre (⇡ Genossenschaftslehre) und andererseits die Gesamtheit der Genossenschaften als Unternehmen,… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”